Seitenbereiche

Steuerbefreiung für Landwirtschaftszugmaschinen

Illustration

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Der Bundesrechnungshof hält die Befreiung von in landwirtschaftlichen Betrieben verwendete Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer/Kfz-Steuer für nicht mehr angemessen. Dies geht aus einem Bericht „Überholte Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer – Bund verzichtet auf mehr als € 1 Mrd. Steuereinnahmen (Nr. 19)“ des Bundesrechnungshofes vom 6.12.2022 hervor (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/bemerkungen/bemerkung-19.html).

Sofortige Abschaffung gefordert

Der Bundesrechnungshof hat daher den Bundesfinanzminister aufgefordert, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer im Umfang von rund einer Milliarde Euro zu streichen. Es geht hierbei nicht nur um Landwirtschaftsfahrzeuge, sondern auch um Fahrzeuge im Schaustellergewerbe oder die Nichterhebung der Steuer für Kraftfahrzeuganhänger. Die Rechnungsprüfer verweisen hier unter anderem auf eine 2017 vom Finanzministerium in Auftrag gegebene Untersuchung des wissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo-Institut). Die Experten kamen in dieser Studie zu dem Ergebnis, dass mehrere Vergünstigungen in puncto Nachhaltigkeit nicht mehr angemessen seien oder ihr Ziel bereits erreicht hätten. Eine entsprechende Initiative des Ministeriums sei bereits seit Jahren überfällig und müsse nun ohne weitere Verzögerungen erfolgen, so der Bundesrechnungshof.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Probleme und beraten Sie zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie uns in Schwabach / Rednitzhembach. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.