Durchschnittssätze
Kleinere Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als € 600.000,00 können ihre betrieblichen Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern. Die Höhe der Durchschnittssätze (der aktuelle Durchschnittssatz liegt derzeit bei 9 Prozent) wird vom Bundesministerium der Finanzen jährlich angepasst.
Steuersatz 2025
Wie sowohl aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag (BT-Drucks. 20/11920) als auch aus dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 hervorgeht, soll der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab 2025 auf 7,8 Prozent herabgesenkt werden. Dieser Prozentsatz ist das Ergebnis einer Überprüfung der Finanzverwaltung auf Basis der Kalenderjahre 2020 bis 2022.
Geplante Senkung 2024
Für 2024 soll nach dem Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 der Durchschnittssteuersatz ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes auf 8,4 Prozent herabgesenkt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG-E).
Stand: 27. August 2024
Erscheinungsdatum:
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