Seitenbereiche

Umsatzgrenze zum Jahreswechsel prüfen

Illustration

Umsatzgrenze

Seit 2022 ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung durch Landwirte an eine Umsatzgrenze gebunden. Von der Sonderregelung profitieren nur noch Landwirtschaftsbetriebe, deren Gesamtumsatz nicht mehr als € 600.000,00 betragen hat. Landwirtinnen und Landwirte, die die Durchschnittssätze anwenden, müssen daher für jedes Wirtschaftsjahr prüfen, ob die Umsatzgrenze von € 600.000,00 überschritten wurde oder nicht. Bei der Gesamtumsatzermittlung sind auch Umsätze zu berücksichtigen, die nicht im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsbetrieb stehen, also z. B. Vermietungen von Ferienwohnungen, Umsätze aus Photovoltaikanlagen, Einnahmen aus dem Verkauf aus einer Schnapsbrennerei oder Einnahmen aus sonstigen Tätigkeiten des Landwirts/der Landwirtin.

Unterschreiten der Umsatzgrenze

Liegt der Gesamtumsatz unter der Grenze von € 600.000,00, kann die Durchschnittssatzbesteuerung weiterhin genutzt werden. Es ist aber empfehlenswert, angesichts niedrigerer Durchschnittssätze ab 2023 (siehe Artikel Regelbesteuerung oder Durchschnittssätze?) einen Übergang zur Regelbesteuerung zu prüfen. Anträge für die Regelbesteuerung sind bis zu Beginn jeden Kalenderjahres bis zum 10. Januar zu stellen (§ 24 Abs. 4 UStG). Die Wahl der Regelbesteuerung ist für fünf Jahre verbindlich.

Stand: 28. November 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Probleme und beraten Sie zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen. Kontaktieren Sie uns in Schwabach / Rednitzhembach. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.